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Aktuelle Zahlen und Links zum COVID-19-Virus

Urlaub in Corona-Zeiten? Wie steht es darum?

Seit Montag (23. August) gilt in Bayern  die 3G-Regel. Liegt die Inzidenz über 35 ist der Zutritt zu bestimmten Dingen nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Mit der 3G-Regel haben nur Getestete, Geimpfte oder Genesene Zutritt bei
 

  • öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
     

  • zur Innengastronomie
     

  • zu Indoor-Sport und kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden
     

  • zu Angeboten in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
     

  • bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Nagelstudios

Corona-Bürgerhotline:
Rathausmitarbeiter stehen unter der Telefonnummer 08531/975-561 montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr Bürgern und Gästen für Fragen und zur Koordination von Bürgerhilfen zur Verfügung.

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